Sachverständigen Prüfung
Brandschutzkonzepte
Objektplanung / Fachbauleitung
Sachverständigen Gutachten
Brandschutzgutachten
Bei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme. Diese ist nötig bei der Bewertung von strittigen Sachverhalten oder zu Beweiszwecken, wie etwa der Feststellung des tatsächlichen Zustands eines Bauteils.
Man unterscheidet zwischen Privat- und Gerichtsgutachten. Bei Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson bzw. einer privaten Institution oder einer öffentlichen Körperschaft beauftragt.
Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht als Gutachter bestellt.
Gutachten sind stets unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich zu erstatten.
Schäden an Gebäuden
Für die objektive Bewertung von vermeintlichen oder tatsächlichen Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hilfreich.
Auch die Beweissicherung eines Gebäudezustandes vor dem Beginn von Baumaßnahmen im Nachbarbereich (z.B. tiefe Baugruben neben dem eigenen Gebäude) ist ein Betätigungsfeld für den Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.
Bewertung von Immobilien
Es gibt vielfältige Anlässe, die ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch, Marktwerteinschätzungen oder Kurzgutachten erfordern.
Hierzu zählen unter anderen der Verkauf oder der Kauf von Immobilien, Zwangsversteigerungen, Vermögensauseinandersetzungen bei Nachlassregelungen, Wertermittlungen als Grundlage für Investitionsentscheidungen usw.
Wir bieten Ihnen die Erstellung objektiver und unabhängiger Wertermittlungen für Immobilien an. Gerne beraten wir Sie dazu.Sonstiges